Kauf, Entwicklung und Betrieb von Wasserkraftwerken; Produktion und Verkauf von elektrischer Energie auf ökologisch und ökonomisch sinnvolle Weise. Die Gesellschaft ist berechtigt Liegenschaften zu erwerben, zu belasten und zu veräussern. Sie kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen.