Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (resp. ihre Angehörigen und Hinterbliebenen) der Firma und weiterer mit ihr wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Leistungen erbringen, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit.