Fürsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma und ihre Hinterbliebenen durch Gewährung von periodischen oder einmaligen Unterstützungen an den Arbeitnehmer im Alter oder bei Krankheit, Unfall, Invalidität, Militärdienst, Arbeitslosigkeit und unverschuldeter Notlage, im Falle des Todes des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten, die Nachkommen und die Eltern sowie an die zu Lebzeiten des Arbeitnehmers von ihm unterhaltenen Personen.