Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität; die Stiftung kann Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende eintreten wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.