Die Stiftung bezweckt im Sinne einer patronalen Wohlfahrtseinrichtung die Verwendung von freien Mitteln der Personalvorsorge für über das BVG-Obligatorium hinausgehende Leistungen an die Destinatäre von ZURZACH Care und der Stiftung Gesundheitsförderung Bad Zurzach + Baden sowie Betriebe, welche kapitalmässig zu mehr als 50 % ZURZACH Care oder der Stiftung Gesundheitsförderung Bad Zurzach + Baden gehören.