Erbringen von Zuwendungen an Vorsorgeeinrichtungen, über die die Stifterfirma die paritätische berufliche Vorsorge betreibt. In Härtefällen kann die Stiftung an Arbeitnehmer der Stifterfirma oder deren Hinterbliebene oder Angehörige gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität Zuwendungen gewähren, welche Leistungen freiwillig sind.