Die Stiftung bezweckt, die langjährigen Kadermitarbeiter der Remaco Holding AG oder deren Rechtsnachfolgerin und der ihr angeschlossenen Firmen (nachfolgend "Arbeitgeberfirma" ), im Rahmen einer Mitarbeiterbeteiligung am Geschäftsergebnis partizipieren zu lassen, welches mit der Beteiligung an der der Remaco Holding AG erzielt wird. Das Mitarbeiterbeteiligungsreglement definiert die Voraussetzungen und die Umsetzung der Mitarbeiterbeteiligung. Die Stiftung kann Beiträge an andere Vorsorgeeinrichtungen leisten.