Führung einer Tierpension; kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alles unternehmen, was den Zweck der Geselllschaft fördert; kann ferner im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte solche erwerben oder errichten sowie Liegenschaften und Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen.