Betrieb einer Versicherungsagentur und Übernahme von Vertretungen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich bei anderen Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie Liegenschaften und Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen.