Handelsregister Eintrag von Die Schweizerische Post AG ändern


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Zweck

Die Gesellschaft bezweckt gemäss Artikel 3 POG im In- und Ausland folgende Dienste zu erbringen: Beförderung von Postsendungen und Stückgütern in standardisierten Behältnissen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen; folgende Finanzdienstleistungen: Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs, Entgegennahmen von Kundengeldern, Konto- und damit zusammenhängende Dienstleistungen, Anlagen im eigenen Namen, weitere Finanzdienstleistungen im Auftrag Dritter; Dienste im regionalen Personenverkehr sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann die Erfüllung der Verpflichtung zur Grundversorgung mit Postdiensten sowie mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs an direkt kontrollierte Konzerngesellschaften der Post übertragen, sofern sie an diesen die kapital- und stimmenmässige Mehrheit hält und sofern diese nicht schon von Gesetzes wegen den Konzerngesellschaften der Post obliegen. Nicht übertragen wird die Berichterstattung zur Grundversorgung. Die Gesellschaft verpflichtet die erfüllenden Konzerngesellschaften der Post, die hierfür nötigen Datengrundlagen zu schaffen und der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Die Gesellschaft kann die von der Verpflichtung zur Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs verursachten Nettokosten mit Transferzahlungen zwischen einzelnen Unternehmensbereichen und Konzerngesellschaftender Post ausgleichen. Die Vorgaben bezüglich des Quersubventionierungsverbots innerhalb des Konzerns sind zu beachten. Sie kann alle Rechtsgeschäfte tätigen, die dem Unternehmenszweck dienen, namentlich: Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben und veräussern; Gesellschaften gründen und veräussern, sich an Gesellschaften beteiligen; Mittel am Geld- und Kapitalmarkt aufnehmen und anlegen; die Konzernfinanzierung steuern mit dem Ziel eines konzerninternen Liquiditätsausgleichs / einer Konzentration der Nettoliquidität (Cash Pooling), inklusive periodischem Kontoausgleich (Balancing). Sie darf in Übereinstimmung mit dem POG jedoch keine Kredite und Hypotheken an Dritte vergeben. Sie kann im Rahmen der üblichen Nutzung ihrer Infrastruktur Dienstleistungen im Auftrag Dritter erbringen.


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