Die Gesellschaft bezweckt die Organisation von kulturellen Veranstaltungen, insbesondere Tanzveranstaltungen und Konzerte. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich bei anderen Unternehmen des In- und des Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie alle Geschäfte eingehen, die den Zweck der Gesellschaft fördern.