Übernahme und Durchführung von Treuhand-, Beratungs- und Verwaltungsmandaten einschliesslich derjenigen Mandate betreffend die Wirtschaftsprüfung. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten; sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.