Bau, Unterhalt und Betrieb von Golfanlagen samt Annexbetrieben; die Gesellschaft kann die Nutzung von Anlagen und Annexbetrieben an Dritte übertragen, kann Grundeigentum und weitere Rechte erwerben, halten, verwalten, nutzen, nutzen lassen und veräussern, sich an anderen Unternehmungen beteiligen und Tochtergesellschaften errichten.