Sicherstellung der Einzahlungen und der Rückreise von Pauschalreisekunden schweizerischer und liechtensteinischer Reiseveranstalter und Reisevermittler, die mit ihr in einem Vertragsverhältnis stehen; ferner ist sie eine Selbsthilfeorganisation der Reisebranche. Ihre Sicherstellungsverpflichtung reicht nicht über das im Zeitpunkt des Schadenfalles vorhandene Stiftungsvermögen hinaus sowie Stellung des Ombudsmannes der Reisebranche.