Betrieb eines Plattenlegergeschäftes, führt Keramikarbeiten, Ofen- und Cheminéebauten aus und handelt mit Baustoffen, Baumaterialien aller Art; kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen; kann Grundstücke und Wertschriften erwerben, halten und veräussern sowie Darlehen gewähren.