Erwerb, Verwaltung, Überbauung und Verkauf von Grundstücken. Die Gesellschaft kann sich an andern Unternehmungen mit gleichem oder ähnlichem Zweck im In- und Ausland beteiligen oder solche Unternehmungen übernehmen sowie Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten.