Die Gesellschaft, demokratischen und christlichen Grundsätzen verpflichtet, hat zum Zweck, im Bildungsbereich Kinder, Jugendliche und Erwachsene in ihrer Entwicklung zu selbstständigen, lebensmutigen, charaktervollen und wertorientierten Menschen zu begleiten und zu stärken; Betrieb von Schulen; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten