Betrieb einer Bau- und Kunstglaserei, Bau von kittlosen Glasdächern und Glasbetonkonstruktionen sowie Bearbeitung von Gläsern jeder Art, sie kann ihre Tätigkeit auch auf alle mit dem Glasbau zusammenhängenden Gebiete erweitern sowie sich an anderen Unternehmungen beteiligen und Grundstücke erwerben.