Die Genossenschaft bezweckt, in gemeinsamer Selbsthilfe ihren Mitgliedern und der Bevölkerung im Allgemeinen in günstiger Weise Waren und Dienstleistungen von guter bis hoher Qualität sowie Kulturgüter zu vermitteln; die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Ideale und Interessen ihrer Mitglieder und der Bevölkerung im Allgemeinen zu fördern und gegenüber Behörden und Wirtschaftsverbänden — auch durch den Einsatz der den Mitgliedern zustehenden politischen Rechte — zu vertreten. Ein allfälliger Geschäftsertrag ist im Rahmen dieser Zweckbestimmung zu verwenden.