Handel mit Uhren und Furnituren; kann Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Unternehmungen erwerben oder veräussern, Liegenschaften, Wertschriften oder Immaterialgüterrechte erwerben, bewirtschaften und veräussern, Darlehen aufnehmen oder gewähren sowie Garantien oder andere Sicherheiten stellen.