Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Produkten der Unterhaltungselektronik. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft in Zusammenhang stehen und geeignet sind, den Gesellschaftsweck direkt oder indirekt zu fördern.