Kauf, Betrieb und Verkauf von Touristikunternehmen, insbesondere der Gastronomie. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen; ferner im In- und Ausland Grundstücke erwerben, belasten, veräussern und verwalten und im übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern.