Die Bernische Pensionskasse (BPK) versichert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Sie erfüllt ihre Aufgabe im Rahmen der Bundesgesetzgebung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Sie kann weitere Aufgaben übernehmen, die in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Aufgabenbereich nach diesem Gesetz stehen.