Betrieb einer Autosattlerei; kann Zweigniederlassungen errichten, Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern, Beteiligungen im In- und Ausland kaufen, verkaufen und verwalten, Finanzierungen vornehmen, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie im In- und Ausland Liegenschaften kaufen, verkaufen oder verwalten.