Die Genossenschaft erstellt, betreibt und unterhält ihre Wasserversorgungsanlagen unter Beachtung der eidgenössischen und kantonalen Vorschriften. Die Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe ihrer Mitglieder die Bedürfnisse für Trink- und Brauchwasser innerhalb ihres Netzbereiches im Rahmen der zur Verfügung stehenden Menge zu befriedigen.