Die Stiftung verfolgt ausschliesslich gemeinnützige und wohltätige Zwecke durch einmalige oder periodische Beitragsleistungen an Vereine, Stiftungen und andere Institutionen, die ihrerseits der öffentlichen Wohlfahrt dienen. Die Stiftungsurkunde enthält nähere Bestimmungen wie dieser Zweck erreicht werden kann.