Bezweckt im Rahmen der Verbandsordnung des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) die Organisation und Durchführung von Fussballveranstaltungen für den Verein 'Fussballclub Zürich' (FCZ), Bereitstellung von Spielerkontingenten hiefür sowie Ausübung aller Tätigkeiten, die mit diesem Zweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen; kann Grundstücke erwerben und sich an anderen Unternehmen beteiligen.