Beschaffung und Erstellung von gesunden und preisgünstigen Wohnungen und Wohnhäusern zur Vermietung und zum Verkauf, wenn möglich an Familien, unter Ausschluss einer spekulativen Absicht; Förderung des Wohnungsbaus im Sinne des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) sowie entsprechender kantonaler und kommunaler Erlasse; Erwerb, Verwaltung und Veräusserung von Liegenschaften; Beteiligungen.