Beschaffung und Erstellung von gesunden und preisgünstigen Wohnungen und Wohnhäusern zur Vermietung und zum Verkauf unter Ausschluss jeder spekulativen Absicht und in gemeinsamer Selbsthilfe; Förderung des Wohnungsbaus im Sinne des eidgenössischen Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes sowie entsprechender kantonaler und kommunaler Erlasse; Erwerb, Verwaltung und Veräusserung von Liegenschaften; Beteiligungen.