Führung einer Tierarztpraxis. Kann alle Geschäfte tätigen, die mit dem Zweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen und sich an andern Unternehmungen der gleichen oder ähnlichen Branche beteiligen und Zweigniederlassungen errichten, ferner auch Grundstücke und Liegenschaften erwerben, belasten oder veräussern.